Landratsamt
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
Aufgabenbereich
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten |
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Die Berücksichtigung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten beginnt bereits mit der Planung von Arbeitsstätten, endet aber auch nicht mit der Errichtung und dem Betreiben dieser Arbeitsstätten. Die Arbeitsstättenverordnung und ihre Ausführungsbestimmungen berücksichtigen für alle diese Phasen eine Reihe von Aspekten, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz stehen deshalb auch den Bauherren und Architekten gerne als Ansprechpartner bei der Planung und Ausführung von gewerblichen Vorhaben mit Rat und Informationen zur Verfügung.
Zur Arbeitsstätte gehören auch:
Wesentliche Regelungsinhalte der Arbeitsstättenverordnung sind:
Generell sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu befürchten ist. Zur Orientierung sei hier zusätzlich auf die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nach § 7 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung bekannt gemachten Regeln für Arbeitsstätten (ASR) verwiesen.
Das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz überwacht als Staatliche Arbeitsschutzbehörde im Rahmen von Betriebskontrollen die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und deren Ausführungsbestimmungen.
Weitergehende Informationen auch über die Arbeitsstättenverordnung erhalten Sie im Internet unter folgendem Link: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de
Sie erreichen uns elektronisch unter folgender Adresse: |
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