Landratsamt
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
Aufgabenbereich
Arbeitszeit
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Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit innerhalb des gesetzlich geregelten Rahmens erfolgt in Deutschland durch die Tarif- und Sozialpartner. Diesen gesetzlichen Rahmen bildet das Arbeitszeitgesetz.
Die Entwicklung dieser traditionsreichsten Arbeitsschutzbestimmung - erste Festlegungen zur Arbeitszeit gehen bis auf das Jahr 1839 im Staat Preußen zurück – wird inzwischen weniger vom nationalen Gesetzgeber sondern vielmehr durch Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, beispielsweise zur Neuregelung des Arbeitszeitrechts, vorgegeben.
Ziel dieser Regelungen ist:
Dazu gibt es detaillierte Vorgaben zu folgenden Sachverhalten:
Das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz überwacht als Staatliche Arbeitsschutzbehörde die Einhaltung der gesetzlich geforderten Arbeitszeitregelungen in den Betrieben. Es kann dabei in begründeten Fällen auch Ausnahmen von den gesetzlichen Vorgaben erteilen.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitszeit sowie Antragsformulare zur Erteilung der genannten Bewilligungen finden Sie im Internet unter folgenden Links:
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Formular/ArbZ/ArbzG%20Bewillig%25
Sie erreichen uns elektronisch unter folgender Adresse: Gewerbeaufsicht-und-Umweltschutz@Rhein-Neckar-Kreis.de
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