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Startseite Landratsamt Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz Aufgabenbereich Arbeitszeit

Arbeitszeit

Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit innerhalb des gesetzlich geregelten Rahmens erfolgt in Deutschland durch die Tarif- und Sozialpartner. Diesen gesetzlichen Rahmen bildet das Arbeitszeitgesetz.

 

Die Entwicklung dieser traditionsreichsten Arbeitsschutzbestimmung - erste Festlegungen zur Arbeitszeit gehen bis auf das Jahr 1839 im Staat Preußen zurück – wird inzwischen weniger vom nationalen Gesetzgeber sondern vielmehr durch Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, beispielsweise zur Neuregelung des Arbeitszeitrechts, vorgegeben.

 

Ziel dieser Regelungen ist:

  1. Gewähr für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Betrieb
  2. Schaffung von Rahmenbedingungen für die flexible Arbeitszeitgestaltung
  3. Schutz der Sonn- und gesetzlichen Feiertage 

 

Dazu gibt es detaillierte Vorgaben zu folgenden Sachverhalten:

  • Gestaltung der Arbeitszeit, der Ruhepausen und der Ruhezeiten
  • zeitlicher Umfang der Nachtarbeit
  • Abweichende Regelungen der Tarifpartner (Tarifvertragsgestaltung)
  • Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe
  • Umfang und Regelung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
  • Regelungen für außergewöhnliche Ereignisse
  • Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Auskunftspflicht

Das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz überwacht als Staatliche Arbeitsschutzbehörde die Einhaltung der gesetzlich geforderten Arbeitszeitregelungen in den Betrieben. Es kann dabei in begründeten Fällen auch Ausnahmen von den gesetzlichen Vorgaben erteilen.

 

Weitere Informationen zum Thema Arbeitszeit sowie Antragsformulare zur Erteilung der genannten Bewilligungen finden Sie im Internet unter folgenden Links:

 

http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html

 

http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Formular/ArbZ/ArbzG%20Bewillig%25

 

Sie erreichen uns elektronisch unter folgender Adresse:

Gewerbeaufsicht-und-Umweltschutz@Rhein-Neckar-Kreis.de

 

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