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Amt für Landwirtschaft und Naturschutz
Naturschutzbehörde
Landschaftspflege
Landschaftspflege, Förderprogramme, Vertragsnaturschutz |
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Das grundlegende Förderprogramm der unteren Naturschutzbehörde ist die Nach dieser Richtlinie geförderte Maßnahmen dienen dazu,
Grundvoraussetzung einer Förderung ist die Lage des Förderobjektes innerhalb einem der nachfolgend genannten Gebiete (Gebietskulisse):
Projektgebiet für Artenschutz, Umgebungs-, Einzugs-, Einfluss- oder Gefährdungsbereich der obengenannten Gebiete. |
