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Startseite Landratsamt Amt für Flurneuordnung Aktuelles

Aktuelles aus dem Amt für Flurneuordnung

05.11.2007

Neue Wege beschritten - Neue Horizonte eröffnet

20.12.2006

Neue Grundbücher für Schönbrunn und Pleutersbach

31.10.2006

Zusammenlegung Schönbrunn (Wald)

10.01.2006

Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens Schriesheim (Kuhberg)

12.12.2005

Abschluss der Flurneuordnung Waldangelloch

11.11.2005

Flurneuordnungsverfahren Sinsheim-Reihen beendet

01.09.2005

Neuer Referatsleiter bestellt

 

 

Neue Wege beschritten - Neue Horizonte eröffnet

Abschlussveranstaltung mit Einweihung des Ruhe- und Aussichtsplatzes
beim Kneippbrunnen

Am Montag den 15. Oktober 2007 wurde das Flurneuordnungsverfahren Bad Schönborn (Feldlage) in einem feierlichen Rahmen mit der Einweihung eines Ruhe- und Aussichtsplatzes als letzte Maßnahme abgeschlossen. Nachdem im vergangenen Jahr die Katasterberichtigungsunterlagen aufgestellt und an die Vermessungsbehörde abgegeben wurden, erfolgte in diesem Jahr vorrangig die Endabrechnung des Verfahrens. Erfreulicherweise fallen keine weiteren Teilnehmerbeiträge mehr an und es können zur Zeit sogar Überschüsse zurückerstattet werden.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Eugen Dücker hatte zu der Abschlussveranstaltung neben der Gemeinde Bad Schönborn und den beteiligten Behörden auch Innenminister Heribert Rech eingeladen, um diesen Meilenstein im Flurneuordnungsverfahren gemeinsam zu begehen. In dem über 2.000 ha großen Verfahrensgebiet konnten zahlreiche Maßnahmen auf den Gemarkungen Mingolsheim und Langenbrücken verwirklicht werden. So wurden umfangreiche Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt, um die Eigenart der Landschaft zu erhalten. 4,1 km Baumreihen, 11,8 km Gehölzstreifen und 2,8 km Feldraine wurden angelegt. Daneben wurden 11.000 Laub- und Obstbäume sowie 37.000 Sträucher gepflanzt. Beim Wegebau sind 39 km befestigte Wege und 103 km unbefestigte Feld-, Rad- und Wanderwege hergestellt worden. Neben Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes konnten somit vor allem auch infrastrukturelle Ziele umgesetzt werden und Projekte zur Dorfentwicklung (152 private und 47 gemeindliche Maßnahmen) realisiert werden. Außerdem wurden Flächenbereitstellungen für Hochwasserschutz, Naturschutz und Gemeindebedarf in einer Größenordnung von rund 130 ha und ca. 20 ha Rebenaufbau im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens verwirklicht. Innenminister Heribert Rech lobte das Ergebnis als Beispiel einer gelungenen Flurneuordnung mit den Worten "Ich bin stolz auf das, was hier geschehen ist". Ein besonderes Wort des Lobes fand er auch für Eugen Dücker, der der Teilnehmergemeinschaft seit den Anfängen vorstand.

Einweihung des Ruhe- und Aussichtsplatzes beim Kneippbrunnen

Feierliche Übergabe des neu gestalteten Platzes im Beisein von Innenminister Heribert Rech sowie Vertretern von Behörden, der Kommune und der Teilnehmer.

Mit der Abschlussveranstaltung wurde ein im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens von der Teilnehmergemeinschaft angelegter Ruhe- und Aussichtsplatz beim Kneippbrunnen in der Nähe des Schützenhauses auf Gemarkung Mingolsheim eingeweiht und der Gemeinde Bad Schönborn übergeben. Im Zuge der Errichtung wurde auch der nur einige Meter daneben stehende Kneippbrunnen saniert. Diese Kleinode stehen nun allen Erholungssuchenden als weiteres Ausflugsziel in der Bädergemeinde zur Verfügung.

Als Zeichen des Dankes erhielten die Vorstandsmitglieder für ihre langjährige Tätigkeit eine vom Minister für Ernährung und Ländlichen Raum Peter Hauk unterzeichnete Urkunde. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird offiziell aufgelöst, sobald die öffentlichen Bücher berichtigt sind und die Schlussfeststellung erlassen ist.

Zur Veranschaulichung der Entwicklung der Kulturlandschaft auf den Gemarkungen Langenbrücken und Mingolsheim mit ihren vielseitigen Fassetten wurde von der Teilnehmergemeinschaft und den Flurneuordnungsbehörden eine Broschüre mit dem Titel "Flurneuordnung Bad Schönborn" erstellt, die für alle Interessierten bei den Gemeinde- und Kurverwaltungen kostenlos ausliegt.

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Neue Grundbücher für Schönbrunn und Pleutersbach
Bescherung im Grundbuchamt in Schönbrunn

Vorweihnachtliche Bescherung für den Bürgermeister von Schönbrunn, die Leiter der Grundbuchämter und der Bauverwaltungen von Eberbach und Schönbrunn im Schönbrunner Rathaus. Ein ganz besonderes Geschenk durften Herr Bürgermeister Schilling und die Mitarbeiter der Eberbacher und Schönbrunner Verwaltung aus den Händen der Vertreter des Flurneuordnungsamtes Sinsheim entgegennehmen. Bürgermeister Roland Schilling begrüßte dazu im Schönbrunner Rathaus die Sinsheimer Flurneuordner Joachim Geiss, Bernd Beatsch und Sigrid Eicker, als Vertreter der Stadt Eberbach Ortsvorsteher Harald Rupp, die Leiterin des dortigen Grundbuchamtes Anneliese Gliese und Albrecht Streng als Leiter der Bauverwaltung sowie Karl Braus und Karl Wilhelm von der Schönbrunner Verwaltung, die sich allesamt über das gelungene Werk freuen.

Für das Zusammenlegungsverfahren Schönbrunn (Wald) wurden am 19. Dezember die Grundbuchberichtigungsunterlagen abgegeben.

Das Flurneuordnungsamt hatte zum 30. Juni 2006 die Ausführung des Zusammenlegungsplans für das Verfahren Schönbrunn (Wald) angeordnet. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die alten Waldflurstücke keine Gültigkeit mehr besitzen und nur noch über die neuen Waldflurstücke verfügt werden kann. Das bisherige Grundbuch in Schönbrunn und Eberbach-Pleutersbach wurde somit unrichtig, an seine Stelle treten die Festsetzungen des Zusammenlegungsplans.

Um den Grundstücksverkehr in Schönbrunn und Pleutersbach nicht unnötig zu verzögern, wurden in einem wahren Kraftakt die Grundbuchberichtigungsunterlagen zur Abgabe an das Grundbuchamt fertiggestellt. Nun wartet auf das Grundbuchamt in Schönbrunn und Eberbach eine Mammutaufgabe. Es gilt jetzt, ca. 500 neue Flurstücke nebst dinglichen Rechten, Hypotheken und Belastungen zu erfassen und die alten zu streichen.

Obwohl damit das Zusammenlegungsverfahren Schönbrunn (Wald) verfahrenstechnisch noch nicht abgeschlossen ist, gelten für den privatrechtlichen Grundstücksverkehr keine Besonderheiten mehr. Jedermann kann über seine neuen Grundstücke voll verfügen.

Lediglich die Aufstellung der Katasterberichtigungsunterlagen und die Endabrechnung des Zusammenlegungsverfahrens stehen noch aus, bevor mit der Schlussfeststellung der Zusammenlegung Schönbrunn (Wald) das förmliche Ende gesetzt werden kann.

Das jetzt weitgehend abgeschlossene Zusammenlegungsverfahren Schönbrunn (Wald) wurde im Jahre 1994 angeordnet, wie Bürgermeister Schilling erinnerte. Die Verfahrensfläche mit 520 ha steht im Eigentum von 342 Teilnehmern. Im alten Bestand waren 2.027 einzelne Grundstücke mit einer durchschnittlichen Größe von 26 ar vorhanden, die zusammengefasst und neu geordnet werden mussten. Im Ergebnis konnte die durchschnittliche Flächengröße auf 104 ar angehoben und die Anzahl der neuen Grundstücke auf 496 gesenkt werden. Unter Berücksichtigung der örtlichen Besitz-, Bestands- und Wirtschaftsstrukturen konnte ein Zusammenlegungsverhältnis von 4 : 1 erreicht werden. Ein respektables Ergebnis, wie der Schönbrunner Bürgermeister und Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Roland Schilling zutreffend feststellte.

Das Ziel des Zusammenlegungsverfahrens, die von den einzelnen Betrieben bewirtschafteten, stark zersplitterten und häufig über das ganze Zusammenlegungsgebiet zerstreut Waldflächen neu zu ordnen, wurde voll erreicht. Die Flächen konnten in dem Verfahren großzügig zusammengelegt und zweckmäßig geordnet werden. Somit wurde eine echte Strukturverbesserung erreicht und eine bessere Identität mit dem Eigentum hergestellt.

Die Wälder wurden oft nicht mehr bewirtschaftet und starke Pflegerückstände waren häufig die Folge. Gerade jetzt, wo der Wald als Rohstofflieferant wieder an Bedeutung gewinnt, zahlt sich die Neuordnung der Waldgrundstücke aus, wie Bürgermeister Roland Schilling betont. Die Märkte für Rund-, Schnitt- und Sägerestholz haben sich im letzten Jahr nach oben entwickelt und es besteht fast schon eine Rohstoffknappheit. Deshalb sei die Holzmobilisierung gerade im Kleinprivatwald besonders wichtig. Hierzu bedarf es eines gut ausgebauten und für Langholzfahrzeuge tauglichen Wegenetzes, welches im Zusammenlegungsverfahren durch Instandsetzungen und Erweiterungen geschaffen wurde. Die Waldbesitzer können jetzt die Früchte der Arrondierung und Zusammenlegung ernten.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Schilling bei den Mitarbeitern der Flurneuordnung, den Teilnehmern, der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft und bei der Landsiedlung für die konstruktive Zusammenarbeit und für das gelungene Werk.

Weihnachtsgeschenk fürs Grundbuchamt

Ein „Weihnachtsgeschenk" fürs Grundbuchamt; Joachim Geiss übergibt Bürgermeister Roland Schilling, Karl Braus und Anneliese Gliese die Grundbuchberichtigungsunterlagen

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Zusammenlegung Schönbrunn (Wald)
Bewirtschafteter Besitz wird grundbuchmäßiges Eigentum

Seit der vorläufigen Besitzeinweisung im Flurneuordnungsverfahren Schönbrunn (Wald) bewirtschaften die 342 Teilnehmer dieses Verfahrens bereits ihre 496 neuen Grundstücke. Diese sind im Rahmen der Flurneuordnung durch Zusammenlegung und zweckmäßige Neugestaltung der 2027 alten Grundstücke entstanden. Im tatsächlichen Eigentum der Teilnehmer befinden sich bis jetzt aber immer noch die alten, in das Verfahren eingebrachten und im Grundbuch noch dokumentierten Grundstücke.

Diese Tatsache hemmt den privatrechtlichen Grundstücksverkehr zwar nicht, erfordert aber gleichwohl eine erhöhte Aufmerksamkeit. Erwirbt z.B. ein Käufer oder Erbe ein Grundstück entsprechend dem Grundbuch, wird er durch diesen Erwerb automatisch Teilnehmer des Zusammenlegungsverfahrens. Er muss alle bisher getroffenen Regelungen, wie z.B. die vorläufige Besitzeinweisung, gegen sich gelten lassen. Somit tritt der Erwerber auch nur in die Nutzung und Bewirtschaftung der neuen Grundstücke ein. Diese unterscheiden sich in der Regel durch Lage, Form und Größe von den alten Grundstücken.

Außerdem ist zu beachten, dass die bisherige Besitzeinweisung lediglich einen Zwischenschritt auf dem Weg vom alten zum neuen Eigentum darstellt. Da die Teilnehmer gegen ihren neuen Besitz entweder keine Einwendungen hatten oder aber alle vorgebrachten Widersprüche behoben werden konnten, konnte der bisherige Besitz durch die Anordnung der Ausführung des Zusammenlegungsplanes in das tatsächliche Eigentum überführt werden.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung in Sinsheim hat die Ergebnisse des Verfahrens im Zusammenlegungsplan zusammengefasst. Die Teilnehmer hatten bei der Bekanntgabe dieses Plans im vergangenen Jahr die Möglichkeit, gegen ihre Landzuteilung Widerspruch einzulegen. In der Zeit zwischen der Besitzeinweisung 2003 und dem Widerspruchstermin 2005 hatten die Teilnehmer ausreichend Gelegenheit, ihre neuen Grundstücke besser kennen und schätzen zu lernen.

Inzwischen sind alle Widersprüche erledigt. Die Voraussetzungen für den Eintritt des neuen Rechtszustandes lagen damit vor. Das Sinsheimer Amt konnte daher die Ausführung des Zusammenlegungsplanes anordnen. Diese Anordnung wurde im Juni 2006 in den amtlichen Mitteilungsblättern von Schönbrunn und allen angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Sie trifft alle nötigen Regelungen für den Eigentumsübergang. Der Zeitpunkt für den Eintritt des neuen Rechtszustandes wurde auf den 31.08.2006 festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt ging das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über.

Der im Zusammenlegungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. Dabei findet der Eigentumswechsel außerhalb des Grundbuches statt. Das dort noch eingetragene Eigentum wird durch die Festsetzungen im Zusammenlegungsplan abgelöst. Da hierdurch das Grundbuch unrichtig geworden ist, wird in Kürze vom Flurneuordnungsamt Sinsheim beim Grundbuchamt die entsprechende Berichtigung beantragt.

Obwohl damit das Zusammenlegungsverfahren Schönbrunn (Wald) verfahrenstechnisch noch nicht abgeschlossen ist, gelten für den privatrechtlichen Grundstücksverkehr ab dem 31.08.2006 keine Besonderheiten mehr. Jedermann kann dann über seine neuen Grundstücke voll verfügen.

Lediglich die Aufstellung der Katasterberichtigungsunterlagen und die Endabrechnung des Zusammenlegungsverfahrens stehen noch aus.

Erstellung der Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher

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Anordnung des Flurneuordnungsvefahrens Schriesheim (Kuhberg)

 

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Flurbereinigung Schriesheim (Kuhberg)
Rhein-Neckar-Kreis

Flurbereinigungsbeschluss
vom 10.01.2006

1.  Aufgrund von § 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976
(BGBl. I S. 546) ordnet hiermit das Regierungspräsidium Stuttgart die

Flurbereinigung Schriesheim (Kuhberg)

 nach §§ 1 und 37 FlurbG an.

Sie wird vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Untere Flurbereinigungsbehörde -  durchgeführt.

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst von der Stadt Schriesheim auf Gemarkung Schriesheim
das Gewann Kühberg und Teile der Gewanne Großer Mönch, Kleiner Mönch, Linsenbühl,
Steinenschleife, Kehl und Strahlenburg.

Es wird mit einer Fläche von rd. 17 ha in dem aus der Gebietskarte und der Gebietsübersichtskarte,
je vom 14.12.2005, näher ersichtlichen Umfang festgestellt.
Die Begründung, die Gebietskarte und die Gebietsübersichtskarte sind Bestandteile dieses Beschlusses.

2. Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt

 - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft.
 - als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Gebiets mitzuwirken haben.

Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehende Teilnehmergemeinschaft führt den Namen
"Teilnehmergemeinschaft der
Flurbereinigung Schriesheim (Kuhberg)".

 Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Schriesheim.

3. Dieser Beschluss mit Begründung, Gebietskarte und Gebietsübersichtskarte liegt einen Monat - vom ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus Schriesheim während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Ebenfalls einen Monat - vom ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - liegt der Beschluss mit Begründung und Gebietsübersichtskarte in den Rathäusern Dossenheim, Heidelberg, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Weinheim, Hirschberg a. d. Bergstraße und Ladenburg während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

 Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach der Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein.

4. a) Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, Werderstraße 14, 74909 Sinsheim anzumelden.

 Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Untere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines solchen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes in Lauf gesetzt worden ist.

    b) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.

Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt
oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Untere Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.

    c) Bäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hecken und Feldgehölze dürfen nur mit Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Widrigenfalls muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.

    d) Auf den in das Flurbereinigungsverfahren einbezogenen Waldgrundstücken dürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, nur mit Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Anderenfalls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche wieder ordnungsgemäß zu bepflanzen ist.

    e) Wer den unter b) - d) genannten Bestimmungen zuwiderhandelt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.

5. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Niederschrift - Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart, Stuttgarter Straße 161, 70806 Kornwestheim, einlegen.

Auch wenn der Widerspruch schriftlich erhoben wird, muss er innerhalb dieser Frist beim Regierungspräsidium Stuttgart eingegangen sein.

Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
gez.
Hans-Dieter Meißner
Abteilungsdirektor

 

Flurneuordnung Schriesheim

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Abschluss der Flurneuordnung Waldangelloch
Gelungener Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie

Waldangelloch. Zur Schlussfeier in Waldangelloch konnte der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft, Karl Breuner, zahlreiche Ehrengäste, Vorstandsmitglieder und am Verfahren Mitwirkende begrüßen. Er brachte zum Ausdruck, dass man stolz auf ein großes Werk zurückblicken könne, auf dessen Ergebnisse der Leiter des ausführenden Amtes für Flurneuordnung Sinsheim, Reinhold Schmidt, näher einging.

Die Bilanz der Flurneuordnung Waldangelloch, in einer ausführlichen Broschüre dokumentiert, kann sich sehen lassen. Insgesamt wurden 2,1 Millionen EURO investiert, wofür es 1,3 Millionen EURO Zuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln gab. 315.000 EURO kamen von der Stadt Sinsheim. Die Kosten entstanden in erster Linie durch den Ausbau von 15 km befestigten Wegen, 45 km Grünwegen, 2 km Wassergräben, 2 Wasserrückhaltungen und umfangreiche Landschaftspflegemaßnahmen. Etwa 35 % der Mittel flossen in die Dorfentwicklung.

Nach der Neuordnung und Neuvermessung entstand ein verändertes Bild der Gemarkungskarte. Die Zahl der vorher unregelmäßig geformten Flurstücke hat sich erheblich reduziert. Obwohl nun für die Bewirtschafter zweckmäßig geformte, großflächige Strukturen entstanden, fand die Natur ausreichend Berücksichtigung, indem die ökologisch wertvollen Flächen von den Nutzflächen getrennt und erweitert wurden.

Mit der Flurneuordnung in Waldangelloch, so Schmidt, geht ein erfolgreiches Kapitel in der Geschichte der Großen Kreisstadt Sinsheim zu Ende. In 21 Flurneuordnungsverfahren wurden in den letzten Jahrzehnten über 12.000 Hektar, das entspricht 90 % des gesamten Stadtgebiets, einer umfassenden Neuordnung unterzogen. Neben der nachhaltigen Verbesserung der Agrarstruktur seien dabei wesentliche Beiträge zur Erhaltung der Kulturlandschaft, zur Infrastrukturentwicklung und zur Dorferneuerung geleistet worden.

Landtagsabgeordneter Helmut Göschel, der nach der Verfahrenseinleitung in den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt wurde, bezeichnete das nun abgeschlossene Verfahren als äußerst gelungen. „Was lange währt wird endlich gut.“ So seien besonders die Belange des Naturschutzes nach neuzeitlichen Gesichtspunkten berücksichtigt worden.

Bürgermeister Achim Kessler überbrachte auch im Namen des Oberbürgermeisters den Dank der Stadt Sinsheim und wies auf die vielfältigen Maßnahmen hin, die mit diesem Verfahren eng verbunden sind, besonders auf das mit dem Feldwegebau entstandene Rad- und Wanderwegenetz. Für den im Zuge der Dorfentwicklung geschaffenen Dorfplatz fehle lediglich noch ein passender Name.

Der seit der Verwaltungsreform für die Flurneuordnungsverwaltung zuständige Dezernatsleiter des Rhein-Neckar-Kreises, Joachim Bauer, überbrachte die Grüße des Landratsamts. Dass die Arbeit in den Flurneuordnungsverfahren problemlos und zügig weiterläuft, ist für ihn ein Zeichen der guten und reibungslosen Umsetzung der Reform.

Ortsvorsteher Edgar Bucher brachte ebenfalls seine Freude über das gelungene Werk zum Ausdruck.  Die Entwicklung in der Landwirtschaft, hin zu immer weniger und größeren Betrieben habe dieses Verfahren zwingend erforderlich gemacht. Ohne ein leistungsfähiges Wegenetz und größere Schläge wäre die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen heute kaum noch vorstellbar. Die Namensgebung für den Dorfplatz ist für Edgar Bucher zweitrangig. Viel  wichtiger sei es gewesen, dass die für den Ausbau erforderlichen Zuschüsse geflossen seien.

Landwirtschaftdirektor Herbert Hecker vom Amt für Landwirtschaft und Naturschutz ging auf die aus Sicht der Betriebe dringend erforderliche Agrarstrukturverbesserung im letzten klassischen Verfahren im Raum Sinsheim ein. Diese Flurneuordnung habe sich für die Landwirtschaft bezahlt gemacht. Eine intakte Flurstruktur mit guter Erschließung sei der Unterbau für alle übrigen betrieblichen Entwicklungsmaßnahmen.

Bernhard Schwaninger vom Regierungspräsidium Stuttgart überbrachte die Grüße des Landesamts für Flurneuordnung Baden Württemberg. Die integrale ländliche Entwicklung hat nach seiner Aussage ein gutes Niveau erreicht, das es nun weiter zu entwickeln gilt, um die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft auf dem Weltmarkt zu erhalten.

Den Mitgliedern des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft, Karl Breuner, Eugen Hagmaier, Eugen Nusshag, Ludwig Dentz und Karl Geibel durfte Bernhard Schwaninger in Anerkennung des langjährigen, ehrenamtlichen Einsatzes Dankurkunden unterzeichnet von Peter Hauk, Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, überreichen.

Dankurkunden für die Vorstandsmitglieder

Insgesamt gab es an diesem Tag viel Lob und Anerkennung für alle, die zum Gelingen dieser nicht alltäglichen Maßnahme beigetragen haben. Neben dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ausführenden Amtes und die vor Ort tätigen Messgehilfen.

Zur Dokumentation der Veränderungen hat man sich außer der Abschlussbroschüre etwas weiteres einfallen lassen. Die in der Verwaltungsstelle Waldangelloch vorhandene, großformatige Aufnahme der Gemarkung vor der Neuordnung, soll künftig durch ein Pendant aus der selben Perspektive, nun mit dem heutigen Stand, ergänzt werden. Dieses Geschenk der Teilnehmergemeinschaft an die Ortsverwaltung ist als bleibende Erinnerung an eine für Waldangelloch epochale Maßnahme gedacht.

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Ein Werk für Generationen
Flurneuordnungsverfahren Sinsheim-Reihen beendet 

Für die Beteiligten Grundstückseigentümer ist das Flurneuordnungsverfahren schon lange abgeschlossen. So gilt bereits seit 1999 der neue Rechtszustand, der aber noch in das Grundbuch und das Liegenschaftskataster zu übertragen war. Inzwischen sind die öffentlichen Bücher berichtigt. Die noch durchzuführende Schlussabrechnung der Teilnehmerkasse brachte ein positives Ergebnis, sodass 60.000 Euro an die Eigentümer rückerstattet werden konnten.

Reihen Am 18. Oktober 2005 begrüßte Vorstandsvorsitzender Adolf Uhler geladene Gäste und Mitarbeiter des ausführenden Amtes für Flurneuordnung Sinsheim zur letzten Vorstandssitzung. In seiner Ansprache ging er auf die Ergebnisse des Verfahrens ein, die auch in Form einer Broschüre abschließend dokumentiert worden sind.

Die Zahlen und Fakten sprechen für sich: So reduzierte sich die Zahl der Flurstücke von 5150 im alten Stand auf 1480 im neuen Stand, was bei 835 Eigentümern ein sehr gutes Zusammenlegungsverhältnis darstellt. Über 20 km befestigte Wege, 41 km Grünwege und 10,5 km Wassergräben wurden gebaut. Auch der Naturschutz und die Landschaftspflege kamen nicht zu kurz. 1780 Obstbäume und 800 Sträucher wurden gepflanzt. Für öffentliche Maßnahmen wie Verkehrsinfrastruktur, Ausweisung von schutzwürdigen Flächen und gemeindliche Maßnahmen wurden über 5 Hektar Flächen bereitgestellt.

Die Kosten des Verfahrens beliefen sich auf 1,73 Millionen Euro für die Feldlage und 1,45 Millionen Euro für die Ortslage. Im Zuge der Dorfentwicklung wurden Maßnahmen wie Platzgestaltung, Ortsstraßenausbau und Renovierungen von Gebäuden realisiert. Die Finanzierung erfolgte zu 1,33 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes und des Landes; 1,26 Millionen Euro hatten die Eigentümer aufzubringen und 0,59 Millionen Euro kamen von der Stadt Sinsheim als Beitrag zur Dorfentwicklung sowie zur Senkung der Teilnehmerbeiträge.

Reinhold Schmidt, der Leiter des Amtes für Flurneuordnung Sinsheim, bedankte sich bei allen am Verfahren Beteiligten für die gute Zusammenarbeit, insbesondere beim Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für die von großer Verantwortung getragenen Beschlüsse. Dankesworte richtete er auch an all die Mitarbeiter seines Hauses, die an der Verfahrensbearbeitung beteiligt waren.

In den Grußworten von Bürgermeister Achim Kessler und Ortsvorsteher Peter Hennig kamen die Anerkennung für das Gesamtwerk zum Ausdruck, von dem nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Verkehrsinfrastruktur, der Hochwasserschutz, die Kulturlandschaft und die Naherholung profitiert haben. Dies zeigt sich für die Bevölkerung besonders durch die vielen neuen gemarkungsübergreifenden Radwegverbindungen.

Es wurde auch daran erinnert, dass zu diesem Ergebnis in hohem Masse die Bereitschaft der Grundstückseigentümer beigetragen hat, eine erhebliche Kostenbelastung zu tragen und darüber hinaus konstruktiv bei der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse mitzuwirken.

Bernhard Schwaninger vom Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Flurneuordnung, ging auch auf die finanzielle Belastung der Eigentümer ein. Die nachfolgenden Generationen hätten daher die Verpflichtung, das Erreichte weiter zu entwickeln. Kulturlandschaft habe nur dann einen Wert, wenn sie erhalten und gepflegt wird.

Im Namen des Ministers für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, durfte Bernhard Schwaninger noch Dankesurkunden an den Vorstandsvorsitzenden Adolf Uhler sowie die Vorstandsmitglieder Wilhelm Karrer, Werner Fleck und Manfred Keitel in Anerkennung des langjährigen, verdienstvollen Einsatzes im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bei der Flurneuordnung Sinsheim-Reihen überreichen.

 

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Neuer Referatsleiter bestellt

Frank Holtmann (33) wurde mit Wirkung vom 15.08.2005 zum neuen Referatsleiter 3 im Amt für Flurneuordnung bestellt.

Herr Holtmann tritt die Nachfolge von Frau Christiane Benz an, die mit gleichem Datum zum Ortenaukreis gewechselt ist.

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