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Die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben (z.B. Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte) und Gaststätten (z.B. Imbisse, Restaurants, Kantinen), sowie die Einhaltung der Vorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes erfolgt im Rhein-Neckar-Kreis durch das Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung.
Die ca. 8000 überwachten Betriebe gliedern sich wie folgt:
Das primäre Ziel der Lebensmittelüberwachung sind gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel. Ferner soll der Verbraucher vor Täuschung geschützt werden. ( z. B. Wiener Schnitzel muß aus Kalbfleisch sein)
Im Rahmen der Überwachung werden regelmäßige unangemeldete Kontrollen durchgeführt und die hygienische Zustände in den Betrieben sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung bis zur Abgabe der Produkte überprüft.
Sollte ein Betrieb die Anforderungen der Behörde nicht erfüllen, kann das zu einem Mängelbericht, schriftlichen Anordnungen und im schlimmsten Fall zur Schließung des Betriebes führen.
Auch Bürgerbeschwerden (z. B. unhygienische Zustände in einer Gaststätte) wird selbstverständlich nachgegangen. Beschwerdeproben (z. B. eingebackene Käfer im Brot) werden entgegen genommen und an die zuständigen Untersuchungsämter zur Analyse weitergeleitet.
Die Beschwerdeführer können sich schriftlich oder telefonisch an uns wenden.
Anprechpartner
Zulassungsantrag für Metzgereien
Zulassungsantrag für Küchen
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