Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises
Der Kreistag ist die nach Artikel 28 des Grundgesetzes aus Wahlen hervorgegangene Vertretung der Kreisbevölkerung und das Hauptorgan des Kreises.
Die Kreisräte werden von den Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind EU-Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.
Die letzte Kreistagswahl vom 26. Mai 2019 hat folgende Sitzverteilung ergeben:
Die nächste Kreistagswahl steht am Sonntag, 9. Juni 2024, an.
Weitere Informationen:
Informationen zur Kreistagswahl am 9. Juni 2024