Ersterteilung/ Erweiterung der Fahrerlaubnis

Allgemeines

Schriftlicher Antrag (586 KB) beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.

Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die jeweilige Klasse vorgeschriebenen Mindestalter bzw. 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt werden. Bei Verlängerung erfolgt eine nahtlose Verlängerung an die bestehende Fahrerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Bei jedem Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis ist ein Nachweis über Erste Hilfe gem. § 19 FeV vorzulegen. Ein Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort aus einem früheren Verfahren genügt nicht. 

Gebühr

Ersterteilung: 39,60 Euro
Erweiterung: 38,30 Euro
Doppelklassenerteilung bei getrennter Erteilung zusätzlich 10,00 Euro
Eintrag Schlüssel 95: zusätzlich 28,60 Euro

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!