Grundwasserschadensfälle

Mit dem Begriff Grundwasserschadensfall wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem eine Fläche durch wassergefährdende Stoffe derart kontaminiert wurde, daß das Grundwasser verunreinigt ist oder die Gefahr einer Verunreinigung besteht.

Ein Beispiel:

Im Wasser des betriebseigenen Brunnens einer metallverarbeitenden Firma werden erhöhte Gehalte von organischen Schadstoffen festgestellt. Da der Betrieb in der Vergangenheit erhebliche Mengen dieses Stoffes in der Produktion verwendet hat, liegt der Schluss nahe, dass der Stoff durch Leckagen oder unsachgemäßen Umgang in den Boden und das Grundwasser gelangt ist. Die nachfolgend durchgeführten technischen Erkundungsmaßnahmen bestätigen den Verdacht: der Betrieb hat einen Grundwasserschaden verursacht.

Grundwasserbrunnen am Schadensherd

Ein Grundwasserschadensfall ist eine der schädlichen Bodenveränderungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz. Grundwasserschadensfälle treten insbesondere dann auf, wenn wassergefährdende Stoffe in undichte Abwasserleitungen, auf die unbefestigte Erdoberfläche, in den Untergrund, in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer gelangt sind. Demnach kann auch aus einem  Unfall mit wassergefährdenden Stoffen ein Grundwasserschadensfall werden. Liegt ein Grundwasserschaden auf der Fläche einer stillgelegten Anlage eines aufgegebenen Industrie- und Gewerbebetriebes vor, dann wird der Schaden als Altlast  bearbeitet.

Was ist bei einem Schadensfall zu tun?

Grundsätzlich gilt: Bei einem Schadensfall sind die schädlichen Stoffeinträge in Boden und Grundwasser zu beseitigen. Insbesondere müssen Menschen und Umwelt angemessen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Folgende Bearbeitungsschritte werden in der Regel durchgeführt:

Sofortmaßnahmen

Priorität hat die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung. Falls die Schadensquelle noch besteht, muss sie beseitigt werden. Durch eine erste Erkundung, d.h. Entnahme von Boden- und Bodenluftproben und/oder Grundwasserproben wird das Ausmaß der Verunreinigung festgestellt.

Folgemaßnahmen

Weitere Erkundungsmaßnahmen zur Ermittlung der Schadstoffausbreitung und ggf. zur Ermittlung der Schadensursache und des Schadenszentrums.

Abwehrmaßnahmen

Maßnahmen, die eine weitere Grundwasserverunreinigung und Gefährdung von Trinkwasserfassungen verhindern wie z.B. eine kontrollierte Beeinflussung des Schadstofftransports im Grundwasser.

Sanierungsmaßnahmen

Maßnahmen zur Dekontamination des Untergrundes, d.h. eine Sanierung von Boden und Grundwasser. Häufig werden nach abgeschlossener Sanierung Kontrollmaßnahmen durchgeführt, beispielsweise eine Beobachtung des Grundwassers für einen gewissen Zeitraum.

Zur Einstufung der Analysenergebnisse werden insbesondere die Prüfwerte nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) herangezogen. Die Bewertung von Untersuchungsergebnissen bis hin zur Ableitung der weiter notwendigen Maßnahmen ist immer wieder schwierig, da die Meßergebnisse selten genaue und vollständige Erkenntnisse über die Menge und Ausbreitung des Schadstoffes und die Untergrund- bzw. Grundwasserverhältnisse liefern.

Mit der Durchführung dieser Maßnahmen beauftragt der Verursacher in der Regel ein Ingenieurbüro. Das Landratsamt hat im Rahmen der Gewässeraufsicht als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde die Aufgabe, alle notwendigen rechtlichen Schritte zur Behebung des Schadens und zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung zu treffen und die Maßnahmen zu überwachen.