Außerbetriebsetzung (Fahrzeugabmeldung)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, dann müssen Sie es bei der Zulassungsbehörde abmelden. Es gibt keine Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung mehr.Die Außerbetriebsetzung  ist auch online über i-Kfz möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erklärung zur Außerbetriebssetzung (auszufüllen von der Person, die vor Ort die Außerbetriebssetzung durchführt) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Bei Fahrzeug-Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr

16,50 €5,10 € für den Verwertungsnachweis2,10 € über i-Kfz

Weitere Informationen

Erklärung zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!