Ausbildungsförderung für Aufstiegs-BAföG (AFBG)

(Aufstiegs-BAföG - vormals "Meister-BAföG")

Für Ihre berufliche Fortbildung können Sie finanzielle Unterstützung ("Aufstiegs-BAföG") erhalten.

Die Förderung bezieht sich auf:

  • alle Berufsbereiche einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe und die Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sowie
  • alle Zeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt und Fernunterricht)

Ausnahmen sind möglich.

Mit Leistungen nach dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten:

  • Handwerksmeister/in
  • Industriemeister/in
  • Erzieher/in
  • Techniker/in
  • Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • Betriebswirt/in oder
  • auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.

Hinweis: Auch Bachelorabsolventinnen oder -absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsfortbildung anstreben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können eine AFBG-Förderung erhalten.

Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.

Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: