Baurechtsamt

Das Baurechtsamt genehmigt als untere Verwaltungsbehörde die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). Als Baurechtsbehörde bearbeitet es die Baugesuche aus 38 Städten und Gemeinden. Zur Unterstützung der Bauherren vermittelt es unter ganz besonderen Voraussetzungen Fördermittel für den Wohnungsbau, erteilt Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und hat als untere Denkmalschutzbehörde außerdem die Aufgabe, Kulturdenkmale zu schützen und die Aufwendungen für den Erhalt von Kulturdenkmalen steuerlich zu bescheinigen.

Bauantrag online

Mit den Zugangsdaten, die Sie mit der Eingangsbestätigung Ihres Bauantrags erhalten, können Sie sich hier über den Bearbeitungsstand informieren:

Digitale Antragsstellung in baurechtlichen Verfahren ab dem 01.01.2022

Über aktuelle Vorgaben des Baurechtsamtes zur digitalen Antragsstellung in baurechtlichen Verfahren ab dem 01.01.2022 können Sie sich hier informieren (Stand 27.12.2021):

Hinweise zur digitalen Antragsstellung in baurechtlichen Verfahren ab dem 01.01.2022 (194 KB)