Ausländeramt
Das Ausländeramt nimmt alle ausländerrechtlichen Aufgaben wahr. Es entscheidet über Aufenthaltstitel, befasst sich mit Visum- und Asylangelegenheiten, mit der Förderung der Integration und der Ausstellung von Reisedokumenten.
Wichtiger Hinweis: Das Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises ist nicht für alle kreisangehörigen Gemeinden zuständig. Die Großen Kreisstädte nehmen die Aufgaben für sich und ihre in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Kommunen selbst wahr. Eine Übersicht über den Zuständigkeitsbereich finden Sie unter dem nachstehenden Link.