Tiergesundheit

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz ist zuständig für die Überwachung der Tiergesundheit im Rhein-Neckar-Kreis.

Tiergesundheit ist die Basis für eine leistungsfähige Landwirtschaft und die Produktion sicherer Lebensmittel. Daher ist es eine zentrale Aufgabe aller Tierhalter, die Gesundheit ihrer Tiere zu erhalten. Gute Haltungsbedingungen, eine wirksame Vorbeugung vor und die Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, geeignete Futtermittel sowie wirksame und zugelassene Tierarzneimittel sind hierfür notwendig.

Die Gesundheit der Nutztierbestände im Rhein-Neckar-Kreis wird durch regelmäßige Untersuchungen bestätigt. Eindeutige Kennzeichnungsregelungen und deren Kommunikation mittels EDV-System (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere - www.hi-tier.de) sichern die Rückverfolgbarkeit im Tierseuchenfall. Die Vorbereitung auf ein schnelles und konsequentes Eingreifen beim Nachweis von Seuchenerregern sorgt für eine rasche Unterbrechung der Ausbreitung einer Seuche.

Viele Tierkrankheiten gelten als getilgt oder sind schon seit Jahren in Deutschland nicht mehr aufgetreten (Tuberkulose, Brucellose, Leukose, MKS , Aujeszky, Tollwut, BSE, etc.). Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen in den Beständen und zum Zeitpunkt der Schlachtung wird diese Seuchen- und Erregerfreiheit kontinuierlich überwacht.

Tierbewegungen (Reise und Handel) im In- und mit dem Ausland sind reglementiert und von bestimmten Gesundheitsbestätigungen der Tiere und Herkunftsbetriebe abhängig.

Somit ergeben sich für das Veterinäramt folgende Aufgaben:

  • Registrierung von Tierhaltungen
  • Überprüfungen von landwirtschaftlichen Tierhaltungen und deren Erfüllung von Untersuchungspflichten
  • Probenentnahmen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung
  • Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels sowie von Kleintierveranstaltungen
  • Genehmigungen für Zucht und Handel mit Tieren
  • Ausstellung von amtstierärztlichen Zeugnissen für Tiere im Handel- und Reiseverkehr
  • Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen beim Auftreten von Tierseuchen, bzw. deren Verdacht
  • Überwachung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten
  • Entschädigung und Beihilfen bei Tierverlusten

Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit schließt dabei nicht nur Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Bienen ein, sondern auch Heimtiere und Wildtiere, wie Füchse oder Wildschweine. Unterstützt werden die Amtstierärzte sowohl von praktischen Tierärzten bei der regelmäßigen Beprobung von Tierbeständen sowie durch die Jäger des Rhein- Neckar-Kreises, die das Probenmaterial für die jährlichen Tollwut-, Schweine- und Geflügelpest und Blauzungenuntersuchungen von Wildtieren liefern.

Tierseuchenbekämpfung

Die Bekämpfung von Tierseuchen, vor denen der einzelne Tierhalter sich nicht wirksam zu schützen vermag, ist die klassische Aufgabe der Veterinärverwaltung. Tierseuchenbekämpfung bedeutet die Abwehr gesundheitlicher Gefahren für Tierbestände und den Menschen und den damit verbundenen Schutz vor erheblichen ökonomischen Schäden.

Tritt eine Krankheit auf, muss schnell und effektiv gehandelt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern und den Tierverlust möglichst gering zu halten.

Die hierfür notwendigen Maßnahmen beinhalten die Sperrung betroffener Betriebe, die Rückverfolgung des Tierverkehrs sowie sonstiger Anlieferungen oder Abholungen vom betroffenen Betrieb, Quarantäne oder Tötung der Tiere, Entwesung, Reinigung und Desinfektion der Ställe.

Einige Tierseuchen sind anzeige- oder meldepflichtig. Für einige anzeigepflichtige Tierseuchen existieren besondere Bekämpfungsvorschriften. Unabhängig vom Vorhandensein solcher besonderer Bekämpfungsvorschriften oder vom Bestehen einer Anzeige- oder Meldepflicht kann die zuständige Behörde Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz vor jeder Tierseuche ergreifen. Die anzeigepflichtigen Krankheiten finden Sie unter dem Link "Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz".

Weitere Informationen

Meldung von Vogelfunden (842 KB)