Benutzung, Entgelte und Kopien sowie sonstige Reproduktionen aus Archivalien

Benutzung und Service

Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach Maßgabe der Archivordnung des Rhein-Neckar-Kreises das Archiv benutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergibt (§ 2 der Archivordnung). Die Archivordnung liegt im Lesesaal des Kreisarchivs zur Einsichtnahme vor und kann hier heruntergeladen werden:

Archivordnung (51 KB)

Wir bitten Sie, einen Antrag auf Benutzungsgenehmigung auszufüllen. Die Benutzungserlaubnis kann Ihnen dann in der Regel sofort erteilt werden. Sie ist jeweils auf das Kalenderjahr beschränkt. Weiterhin bitten wir Sie, sich über Ihre Person auszuweisen (Personalausweis, Reisepass). Geschieht die Benutzung im Auftrag Dritter, bitten wir um Vorlage einer entsprechenden - formlosen - Vollmacht des Auftraggebers. Bei Einsichtnahme in Baugenehmigungsakten bitten wir Sie, sich über den Besitz des entsprechenden Objektes durch Grundbuchauszug oder ein adäquates Dokument auszuweisen.

Die Einsichtnahme der vorgelegten Archivalien ist ausnahmslos im Lesesaal des Kreisarchivs möglich.

Entgelte

Erst nach erfolgter Benutzung können Kopien und Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Die hierbei anfallenden Kosten richten sich nach der technischen Ausführung und können dem Entgeltverzeichnis entnommen werden.

Entgeltverzeichnis (165 KB)

Weitere Informationen