Namensänderung im Führerschein

Allgemeines

Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, einen neuen Führerschein aufgrund einer Namensänderung zu beantragen. Ein Antrag kann allerdings jederzeit gestellt werden.

Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • geänderter Personalausweis oder Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat (kann telefonisch angefordert werden), sofern dieser nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde

Gebühr

Wenn noch kein Scheckkartenführerschein vorliegt: 30,40 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)
Wenn bereits ein Scheckkartenführerschein vorliegt: 10,00 Euro bzw. 15,10 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!