"Vom Stall bis auf den Teller"

Veterinärwesen

Das Motto lautet "Vom Stall bis auf den Teller": Alles rund um das Tier und seine Produkte steht im Fokus des Veterinäramtes.

Seit über zehn Jahren ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Die Erkenntnis, dass Tieren als fühlenden und leidensfähigen Mitgeschöpfen Schutz vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Schäden zusteht, schlägt sich in den Regelungen des Tierschutzgesetzes nieder, deren Einhaltung durch das Veterinäramt überwacht und nötigenfalls gemaßregelt wird.

Damit eng verzahnt ist die Tiergesundheit; die Vermeidung und Verhütung von Tierseuchen oder Zoonosen gehören ebenso in die Zuständigkeit des Veterinäramtes wie der korrekte Umgang mit Arzneimitteln und die Beseitigung sogenannter tierischer Nebenprodukte.

Gesundheit hört nicht beim lebenden Tier auf; auch seine Produkte, ob Fleisch, Milch, Eier oder Honig dürfen nicht gesundheitsschädlich oder ekelerregend sein.

Auch der Handel muss sicher sein: bei der zunehmenden Vernetzung und Globalisierung in unserer Welt dürfen keine Gefahren durch den Handel mit Produkten, aber auch mit lebenden Tieren entstehen. Dies ist die große Aufgabe des Veterinärkontrollrechts.

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